Hiermit bestätige ich, dass alle zur Inbetriebnahme o. g. Voraussetzungen ausgeführt und abgeschlossen sind.
Sollte die Inbetriebnahme durch o. g. fehlende bauseitige Voraussetzungen nicht durchgeführt werden können, die IB
muss abgebrochen werden, übernimmt der Auftraggeber die Kosten in Höhe von 500,00 EUR netto für den Ausfall dieses Termins.
Sollten bei der Inbetriebnahme Installationsarbeiten vom Techniker vorgenommen werden, so erfolgt dies kostenpflichtig für den Auftraggeber.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Inbetriebnahme dem endgültigen Betrieb der Anlage dient und das System in seiner kompletten Funktion ab dem IB Termin eingesetzt wird.